FAQ
Eure Fragen an uns
Hier erscheinen demnächst alle wichtigen Fragen, die für euch von Interesse sind.
Wie bekomme ich einen Garten?
Alle wichtigen Informationen findet ihr unter Freie Gärten.
Was darf ich nicht in meinen Garten pflanzen?
Alle Wald- und Parkbäume (Eichen, Buchen, Kastanien, Ahorn, Birke etc.),
Schnellwachsende Sträucher (Kirschlorbeer/Lorbeerkirsche, Thuja/Lebensbaum/Konifere), Wacholder (überträgt Birnengitterrost), Cannabispflanzen (siehe Beitrag hier), Süßkirschen, Walnussbäume gehören nicht in den Garten.
Was wird nicht empfohlen? Bambus, Pampasgras, Topinambur, Brombeere (Wildformen)
Pflanzenempfehlungen bekommt ihr bei der Gartenfachberatung.
Was darf in meinem Garten gebaut werden?
Grundsätzlich gilt: Im Vorfeld fragen erspart späteren Ärger. Für alle Bauten wie Schuppen, Kinderspielhäuser, Gewächshäuser, Sichtschutzzäune oder Terassendächer muss ein Antrag an den Vorstand gestellt werden.Veränderungen an der Laube (neues Dach, weitere Fenster, neues Terassendach) müssen mit dem Vorstand abgestimmt werden. Möglicherweise ist hier ein Bauantrag an den Stadtverband nötig.
Was sind Gemeinschafsstunden?
Eine detaillierte Beschreibung der Gemeinschaftsstunden findet sich unter Über Uns.
Bis wann muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigungsfrist endet jedes Jahr am 3. Juli. Bis zu diesem Datum muss die Kündigung schriftlich eingereicht werden.
Was passiert nach der Kündigung?
Nach der Kündigung wird ein Wertermittler beauftragt, der den Garten bewertet.
Es wird überprüft, ob 1/3 des Gartens kleingärtnerisch genutzt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, wird ein Abzug von x Euro pro Quadratmeter vorgenommen. Eine nachträgliche Wiederherstellung ist nicht möglich.
Eventuelle Mängel, die der Wertermittler feststellt, müssen beseitigt werden.