Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
nach § 2, Abs. 3 der Gartenordnung 2021 ist das Befahren der Anlage grundsätzlich untersagt. Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 beschlossen, die Absperrungen zusätzlich durch ein Vorhängeschloss zu sichern.
Der Vorstand hat jedoch die Möglichkeit in begründeten Fällen eine Sondergenehmigung zu erteilen. Wer ohne diese Sondergenehmigung des Vorstandes in der Anlage mit einem PKW angetroffen wird, wird nach § 14, Abs. 1 der Gartenordnung 2021 abgemahnt.
Anträge auf eine Sondergenehmigung sind ausschließlich schriftlich mit Begründung an die Vorstandsmitglieder Thomas Gottschau oder Detlef Seydholdt über den Briefkasten bzw. per Mail an kontakt@friedlichernachbar-do.de zu richten.
Bitte beachten:
– Stelle den Antrag rechtzeitig.
Genehmigungen können nicht immer kurzfristig erteilt werden.
– Bitte gib eine telefonische Kontaktmöglichkeit an.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand