Befahren der Anlage

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

nach § 2, Abs. 3 der Gartenordnung 2021 ist das Befahren der Anlage grundsätzlich untersagt. Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 beschlos­sen, die Absperrungen zusätzlich durch ein Vorhängeschloss zu si­chern.

Der Vorstand hat jedoch die Möglichkeit in begründeten Fällen eine Sondergenehmigung zu erteilen. Wer ohne diese Sondergenehmi­gung des Vorstandes in der Anlage mit einem PKW angetroffen wird, wird nach § 14, Abs. 1 der Gartenordnung 2021 abgemahnt.

Anträge auf eine Sondergenehmigung sind ausschließlich schrift­lich mit Begründung an die Vorstandsmitglieder Thomas Gottschau oder Detlef Seydholdt über den Briefkasten bzw. per Mail an kontakt@friedlichernachbar-do.de zu richten.

Bitte beachten:

– Stelle den Antrag rechtzeitig.

Genehmigungen können nicht immer kurzfristig erteilt werden.

– Bitte gib eine telefonische Kontaktmöglichkeit an.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand