Freie Gärten

Ihr habt Interesse an einem Garten in unserer Kleingartenanlage? Damit Ihr euch besser entscheiden könnt, geben wir euch hier einen Überblick darüber, was euch erwartet. Das Bundeskleingartengesetz und die Gartenordnung für Dortmund sehen vor, dass der Garten zur kleingärtnerischen Nutzung gepachtet wird. Die kleingärtnerische Nutzung sieht eine Drittel-Regelung vor:

Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse)

Im Garten müssen Obst und Gemüse angebaut werden. Ihr seid frei in der Auswahl der Obst- und Gemüsesorten, aber nicht in Bezug auf die Fläche. Mindestens 1/3 des Gartens muss für den Anbau von Gartenbauerzeugnissen genutzt werden (§13, Gartenordnung).

Erholung

1/3 der Fläche dienen zur Erholung (Ziergehölze, Stauden, Sommerblumen, Rabatten, Rasen). Rasenflächen sollen höchstens 20 % der Gartenfläche betragen.

Wege, Laube und Terrasse

Dieser Bereich darf maximal 1/3 der Fläche in Anspruch nehmen.

Der Weg zum eigenen Garten

Hier könnt ihr unseren Bewerbungsbogen herunterladen. Füllt ihn aus und sendet ihn an uns zurück.
Wir werden uns dann gegebenenfalls bei euch melden und zu einem persönlichen Treffen einladen. Bei diesem Treffen werden verschiedene Vorstandsmitglieder anwesend sein. Der Gesamtvorstand wird bei der nächsten Vorstandssitzung entscheiden, ob wir euch einen Garten anbieten.

Die Gartenübergabe: Wenn ein Pachtvertrag gekündigt wird, kommt ein unabhängiger Wertermittler und erfasst alle Werte auf der Parzelle. Dazu gehören Obstbäume, Pflanzen, die Laube, Gehwegplatten, Zäune und das Gartentor. Aus diesen Werten ergibt sich ein Gartenwert, der nicht verhandelbar ist. Bei der Gartenübergabe muss dieser Betrag vom neuen Pächter an den Vorpächter gezahlt werden.

Kosten

Jährlich fallen folgende Kosten an: Pacht, Mitgliedsbeiträge, Pflichtversicherungen, Kosten für Wasser und Strom nach Verbrauch, eventuell Umlagen. Abhängig vom Verbrauch belaufen sich die jährlichen Kosten auf ca. 350€ bis 500€.

Ein Garten bedeutet auch Gartenarbeit und Investitionen. Aus der Gartenordnung ergibt sich die Pflicht zur Pflege und Reparatur der Laube. Dies kann bei älteren Lauben durchaus mehrere hundert Euro pro Jahr ausmachen.

Gemeinschaftsstunden

Die Gesamtanlage ist eine öffentliche Grünfläche und dient als Naherholungsgebiet. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass die Gartenanlage in einem guten und gepflegten Zustand bleibt. Die Gartenpächterinnen und Gartenpächter müssen dazu im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit ihren Beitrag leisten. Derzeit ist die jährliche Stundenzahl auf 12 Stunden pro Garten festgesetzt.

Weitere Informationen zu den Gemeinschaftsstunden findet ihr hier.

Der Garten ist ein Kulturraum. Das bedeutet, dass eine ordnende Hand in die natürlichen Abläufe des Gartens eingreift. Bloßes Wachsenlassen ist mit der Gartenordnung nicht vereinbar. Auch ein naturnaher Garten braucht regelmäßige Pflege. 

Je nach Größe und Gestaltung des Gartens ist mit einem Zeitaufwand von ca. 10 Stunden pro Woche zu rechnen. Der Arbeitsaufwand verteilt sich jedoch sehr ungleichmäßig über das Jahr, so dass es Monate mit viel und Monate mit weniger Arbeit gibt.

Habt ihr Lust bekommen bei uns zu gärtnern?

Dann schickt den ausgefüllten Bewerbungsbogen an: kontakt@friedlichernachbar-do.de